Der Werkstattrat


Der Werkstattrat ist eine Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Werkstattstandorten.

Der Werkstattrat ist für alle Beschäftigten da. Er vertritt ihre Interessen und macht sich für sie stark. Wenn jemand Fragen und Vorschläge hat, kann er zu den Mitgliedern des Werkstattrates gehen.

 

Damit gemeinsam über die aktuellen Themen gesprochen werden kann, lädt der Werkstattrat einmal im Monat die Geschäftsführung und die Werkstattleitung zu einer Versammlung ein.

 

Der Werkstattrat wird auch bei Entscheidungen und Änderungen in der Werkstatt einbezogen. Er nimmt teil an Projektgruppen.

Jedes Jahr gibt es eine Jahreshauptversammlung. Dann berichtet der Werkstattrat über seine Tätigkeit.

 

In der Werkstatt gibt es eine Frauenbeauftragte. Sie ist eine Beschäftigte in der Werksatt.

Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der anderen Frauen ein. Zum Beispiel wenn Frauen und Männer nicht gleich behandelt werden oder wenn eine Frau Angst hat.

Die Frauenbeauftragte hört zu, wenn Frauen Probleme haben.

 

Alle 4 Jahre werden ein neuer Werkstattrat und eine Frauenbeaufragte gewählt. Was man bei der Wahl beachten muss, steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte bestimmen selbst ihre Vertrauenspersonen, von denen sie bei ihrer Arbeit unterstützt werden. 

 

Unsere Interessenvertretungen nehmen regelmäßig an Weiterbildungen, Seminaren und Fachtagungen teil.